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Digitale Souveränität: Warum der Fall Microsoft ein Weckruf für Österreichs Gesundheitswesen ist

  • Autorenbild: Bruno
    Bruno
  • 22. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Es ist ein Vorfall, der aufhorchen lässt: Microsoft sperrt das E-Mail-Konto des Präsidenten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und begründet dies mit einem möglichen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.


Wie das IT-Fachmagazin heise online in einem Artikel treffend analysiert, ist dies weit mehr als eine technische Panne – es ist ein „Weckruf für die digitale Souveränität“. Wenn eine automatisierte Entscheidung eines US-Konzerns einen der höchsten internationalen Richter lahmlegen kann, müssen wir uns eine ernste Frage stellen: Was bedeutet diese Abhängigkeit für unsere kritischste Infrastruktur – das österreichische Gesundheitswesen?


Das Problem: Wenn Konzerne die Regeln machen

Der Vorfall legt die enorme Macht von Big-Tech-Unternehmen offen. Die Sperre erfolgte nicht willkürlich, sondern weil Microsofts Systeme eine Verbindung zur Hamas vermuteten – einer Organisation, die in den USA als terroristisch eingestuft ist. Eine KI oder ein Algorithmus traf also eine Entscheidung auf Basis von US-Recht und internen Firmenrichtlinien.


Der Rechtsprofessor Matthias Kettemann nannte dies im Heise-Artikel ein „digitales Souveränitäts-Desaster“. Seine Analyse ist messerscharf: Kritische Institutionen machen sich von einem Monopolisten abhängig, dessen Regeln nicht auf europäischen Grundrechten, sondern auf US-Gesetzen und Konzern-Policy basieren. Übertragen auf eine österreichische Klinik bedeutet das: Der Zugriff auf kritische Systeme könnte theoretisch unterbrochen werden, nicht weil ein Gesetz in Wien oder Brüssel es verlangt, sondern weil ein Algorithmus in Seattle eine potenzielle Verletzung von US-Richtlinien erkennt.


Die rechtliche Zwickmühle: US CLOUD Act vs. EU-DSGVO

Dieses Risiko wird durch den US CLOUD Act noch verschärft. Dieses Gesetz erlaubt es US-Behörden, auf Daten von amerikanischen Technologieunternehmen zuzugreifen, selbst wenn diese auf Servern in Europa liegen. Damit entsteht ein unauflösbarer Konflikt mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die sensible Gesundheitsdaten unter den höchstmöglichen Schutz stellt. Eine österreichische Arztpraxis ist der DSGVO verpflichtet, ihr US-Dienstleister aber gleichzeitig dem CLOUD Act. Im Ernstfall steht die europäische Patientensicherheit gegen amerikanische Staats- und Konzerninteressen.


Der Weg zur digitalen Souveränität

Die Lösung liegt nicht darin, die Digitalisierung zu stoppen, sondern darin, sie strategisch klug und sicher zu gestalten. Für das Gesundheitswesen müssen bei der Wahl von digitalen Partnern klare Kriterien gelten, die Souveränität garantieren:


  1. Eindeutige Rechtsgrundlage: Der Anbieter und seine gesamte Infrastruktur müssen ausschließlich europäischem und österreichischem Recht unterliegen.

  2. Garantierter Datenstandort: Alle Daten – ohne Ausnahme – müssen auf Servern innerhalb der EU, idealerweise in Österreich, gespeichert und verarbeitet werden.

  3. Fokus und Expertise: Ein spezialisierter Partner, der die Prozesse des österreichischen Gesundheitswesens (z. B. ELGA) versteht, ist einem globalen Generalisten immer vorzuziehen.

  4. Greifbarkeit und Partnerschaft: Ein lokaler Ansprechpartner und Support auf Augenhöhe sind im Ernstfall entscheidend für eine schnelle und verlässliche Lösung.


Fazit: Verantwortung für die digitale Zukunft übernehmen

Der Weckruf aus Den Haag ist unüberhörbar. Die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern in kritischen Bereichen ist ein Risiko, das wir nicht länger ignorieren dürfen. Es ist an der Zeit, dass Entscheidungsträger in Kliniken und Praxen die digitale Souveränität zur Priorität machen. Als österreichischer Anbieter für digitale Lösungen im Gesundheitswesen haben wir von compagn.io uns genau diesen Prinzipien verschrieben. Wir bieten die technologische Exzellenz, die Sie erwarten, verankert in der rechtlichen und geografischen Sicherheit, die Sie benötigen.


Quellenverzeichnis

  1. Hauptquelle zum Vorfall am Internationalen Gerichtshof:

  2. Hintergrundinformationen zum US CLOUD Act:

  3. Rechtsgrundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

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